Muss ich meinen Anhänger anmelden, versteuern und versichern?
Zulassung: Anhänger über 25 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit sind zulassungspflichtig — eigenes Kennzeichen, eigene Papiere, eigene Haftpflichtversicherung. Die Zulassungsstelle braucht unter anderem die Fahrzeugpapiere, den Nachweis der Hauptuntersuchung und eine eVB-Nummer des Versicherers.
Kfz-Steuer: Sie richtet sich nach der zulässigen Gesamtmasse und wird je angefangene 200 kg berechnet, mit einer jährlichen Obergrenze.
Saisonkennzeichen: Für selten genutzte Anhänger oft die günstigste Lösung — Steuer und Versicherung fallen nur für die zugelassenen Monate an.
Versicherung: Der Anhänger braucht eine eigene Haftpflicht. Schäden am Anhänger selbst deckt nur eine Teil- oder Vollkasko.
Diese Angaben sind allgemeine Orientierung. Verbindliche Auskünfte geben Zulassungsstelle, Finanzamt und Versicherer.