Wie oft muss ein Anhänger zur Hauptuntersuchung?
Anhänger mit eigenem amtlichem Kennzeichen müssen regelmäßig zur Hauptuntersuchung. Für PKW-Anhänger gilt in der Regel ein Zwei-Jahres-Rhythmus; die nächste Fälligkeit steht auf der Prüfplakette am Kennzeichen.
Geprüft werden unter anderem: Bremsanlage und Auflaufeinrichtung, Beleuchtung, Reifen (Profil, Alter, Beschädigungen), Rahmen und Aufbau sowie die Kugelkupplung auf Verschleiß.
Typische Mängel, die sich vorher beheben lassen:
- verschlissene Bremsbacken oder ungleichmäßige Bremswirkung
- festsitzende Bremsseile
- defekte Leuchten und korrodierte Steckerkontakte
- poröse oder überalterte Reifen
- ausgeschlagene Kugelkupplung
- beschädigtes Abreißseil
Wer diese Punkte vorher prüft, spart sich in der Regel die Nachuntersuchung.