Was braucht mein Anhänger für die 100-km/h-Zulassung?
Damit ein Gespann 100 km/h fahren darf, braucht der Anhänger eine eigene 100-km/h-Genehmigung. Diese Punkte müssen zusammenkommen:
- Zugfahrzeug: höchstens 3.500 kg zulässige Gesamtmasse und mit ABS.
- Reifen: mindestens Geschwindigkeitsklasse L (120 km/h) und nicht älter als sechs Jahre. Das Alter steht als vierstellige DOT-Nummer auf der Flanke.
- Stoßdämpfer: gebremste Anhänger brauchen hydraulische Radstoßdämpfer.
- Plakette und Papiere: 100-km/h-Plakette am Heck, Freigabe eingetragen.
Zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers: Es errechnet sich aus dem Leergewicht des Zugfahrzeugs multipliziert mit einem Faktor:
| Ausstattung des Anhängers | Faktor |
|---|---|
| ungebremst, oder gebremst ohne Stoßdämpfer | 0,3 |
| gebremst, mit hydraulischen Radstoßdämpfern | 1,1 |
| gebremst, mit Stoßdämpfern und Antischlingerkupplung | 1,2 |
Liegt das tatsächliche zulässige Gesamtgewicht über dem errechneten Wert, ist eine Ablastung nötig.
Passende Teile: Rad-Stoßdämpfer für die 100er-Zulassung und Antischlingerkupplungen.
Eingetragen wird die Genehmigung von einer Prüfstelle wie TÜV oder DEKRA, anschließend bei der Zulassungsstelle.