Alu Auffahrschienen Auffahrrampen 2500 x 300 x 50mm 1550kg Verladerampen
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Alu Auffahrschienen Auffahrrampen 2500 x 300 x 50mm 1550kg Verladerampen
Art.Nr.: 990012035
- ALU Verladeschienen / Auffahrschienen
- 2500 x 300 x 50mm
- Belastbarkeit pro Paar von bis zu 1550kg , je nach Achsabstand des Fahrzeugs
- (min/max) Auffahrhöhe von 650-750mm
- geeignet für Gummiketten- und luftbereifte Fahrzeuge
- Lieferumfang: 2 Stück = 1 Paar + Abrutschsicherung
Belastung bei Achsabstand in Kg
| 750mm | 1000mm | > 1250mm |
| 1025kg | 1250kg | 1550kg |
Durch das spezielle Alu Profil sind diese Auffahrschienen sehr rutschhemmend und für viele Zwecke geeignet, wie z.B. das Verladen, Baggern, Radladern, Motorrädern, Maschinen, Schubkarren, Quad, usw.
INFO
Die Neigung der Rampen dürfen eine Neigung von 30% das entspricht 16,5° gemäß Berufsgenossenschaft nicht überschreiten.
Die richtige Länge der Rampen wird wie folgt bestimmt:
Höhendifferenz(in Meter) : 30 x 100 = mindestens benötigte Rampenlänge
Bedienungsanleitung_990012035.pdf (1.43 MB)
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Häufig gestellte Fragen zu diesem Produkt
Mit unserem Auffahrschienen-Rechner finden Sie in vier Schritten die passende Rampe: Er ermittelt die benötigte Rampenlänge aus Ihrer Ladekantenhöhe und die erforderliche Tragkraft aus Fahrzeuggewicht und Achsabstand – und schlägt Ihnen direkt passende Auffahrschienen aus unserem Sortiment vor.
- Fahrzeug wählen: Minibagger, Kettenfahrzeug, Radlader, Stapler, PKW, Motorrad u. v. m. – inklusive Fahrwerksart (Gummiketten, Stahlketten oder Räder). Für Stahlketten sind nur speziell dafür ausgelegte Schienen geeignet, das berücksichtigt der Rechner automatisch.
- Gewicht angeben: Es zählt das tatsächliche Gewicht beim Verladen – bei Baggern also inklusive Fahrer, Anbaugeräten (Löffel, Hammer, Greifer) und Kraftstoff.
- Achsabstand eintragen: Daraus ergibt sich, wie sich das Gewicht auf die Rampen verteilt und welche Tragkraft pro Paar nötig ist.
- Ladekantenhöhe messen: Aus der Höhendifferenz berechnet der Rechner die Mindestlänge der Rampe.
Wichtig: Die Neigung der Rampen darf gemäß Berufsgenossenschaft 30 % (ca. 16,5°) nicht überschreiten. Die Mindestlänge ergibt sich aus: Höhendifferenz (m) : 30 × 100.
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